Wir informieren

Rauchfangkehrer
Überprüfen auf Betriebsdichtheit 

 

Ist Ihr Rauchfang noch ganz dicht?
Die Dichtheitsprüfung gibt Auskunft. 

Die Abgase einer Feuerstätte enthalten gefährliche Substanzen wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Stickstoffoxide. Diese sind farb- und geruchlos und bereits in kleinen Mengen lebensbedrohlich bzw. tödlich. Durch einwandfreie und dichte Abgasanlagen werden die Abgase der Feuerstätte über das Dach ins Freie geführt. 

Die ÖNORM B 8201 regelt die Betriebsdichtheitsprüfung von Abgasanlagen – sorgen damit also für den Schutz von Leib, Leben und Eigentum.

Bei den regelmäßigen Kehrarbeiten können Undichtheiten meist nicht festgestellt werden, da das Innere der Abgasanlage zum Großteil nur mit ganz speziellen Kameras eingesehen werden kann. Der Rauchfangkehrer kann zumeist nicht alle Räume betreten, durch welche die Abgasanlage führt.

Bereits durch kleine Risse und Öffnungen in der Rohrsäule der Abgasanlage können Abgase in Wohnräume gelangen und unter anderem zur Brandursache werden. Weiters kann es dadurch zu Versottungen (Durchnässung des Mauerwerks) und darauffolgenden Bauschäden kommen.

Bei einer Dichtheitsprüfung setzt Ihr Rauchfangkehrer eigene Inspektionskameras ein die anzeigen, ob Ihre Anlage betriebsdicht ist. Wird ein negatives Messergebnis angezeigt, berät er Sie sachlich und neutral zu den Möglichkeiten einer Sanierung, um in Folge einen sicheren Betrieb Ihrer Abgasanlage sicherzustellen.

Wann sind Abgasanlagen auf Betriebsdichtheit zu überprüfen?

  • Bei neu errichteten Abgasanlagen
  • Bei Neuanschluss oder Austausch einer Feuerstätte
  • Bei Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder Reinigungsöffnung
  • Im Schadensfall oder anderen möglichen Beeinträchtigungen (z.B. nach Rauchbelästigungen, Rußbränden, schweren Erschütterungen, Sturmschäden oder Bränden)
  • Nach Sanierung bzw. Instandsetzung